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Als zurzeit zentraler Ansprechpartner für die Elternarbeit an unserer Schule freut sich auf Ihre Fragen und Anregungen Schulpflegschaft:
Das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) regelt die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Eltern in der Schule. Die
Informationsschrift gibt einen Überblick über wichtige Regelungen des
Schulmitwirkungsgesetzes. Die folgenden Ausführungen
sind eine grobe Übersicht über die
Institutionen der Schulmitwirkung aus dieser Broschüre. Über die beiden Gremien der
Klassenpflegschaft und die Schulpflegschaft können die Eltern direkten
Einfluss auf die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule nehmen. Alle Eltern einer Klasse bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft. Die Interessen der Klassenpflegschaft werden von den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter in der Schulpflegschaft vertreten. Zu Beginn eines Schulhalbjahres wird eine Klassenpflegschaftssitzung von den Vorsitzenden einberufen um über die Belange der Klasse beraten. An den Sitzungen der Schulpflegschaft nehmen die Stellvertreter freiwillig teil, beratend nehmen außerdem die Schulleiter und deren Stellvertreter teil. Die Schulpflegschaft wählt ihrerseits einen Vorsitzenden und Stellvertreter. Aus dem Kreis der Schulpflegschaft werden außerdem die Teilnehmer an der Schulkonferenz und an Fachkonferenzen bestimmt. Die Schulpflegschaft vertritt damit die Interessen aller Eltern und wirkt somit entscheidend an der Schule mit. Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Elternbereich des Bildungsportals: - für die Schulpflegschaft -
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