Schulpflegschaft

 

Als zurzeit zentraler Ansprechpartner für die Elternarbeit an unserer Schule freut sich auf Ihre Fragen und Anregungen

Schulpflegschaft:

 

 Frau Melters  

  Telefon:

 (+49)  0203  - 7577481

  eMail:

 smelters@web.de 

 

 

 Frau Grütters

  Telefon:

 (+49) 

  eMail:

annegrz@web.de

     

    Klasse

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r

Vertreter

Mitglied der Schulkonferenz

1a

Frau Ahlemann
Frau Taymaz

1b

Frau Jung

Frau Dannheim

1c

Frau Arnon

 

Frau Grütters

1d

Herr Holzschneider

2a

Frau Krawanja
Frau Ossenberg-Engels

2b

Frau Grzibek
Frau Krause

2c 

Frau Holz

3a

Frau Melters

 

Frau Winkler-Ketelhut

3b

Frau Ruhwedel

 

Frau Ebbinghaus

3c

Frau Brocker

 

3d

Frau Al Haj-Mustafa

 

Frau Menn

4a

Frau Reichwein

 

Frau Veldkamp

4b

Frau Seeger

 

Frau Rommeler

 

4c

Frau Lankowski

 

 

 

Das  Schulmitwirkungsgesetz  (SchMG) regelt die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Eltern in der Schule.

Von Frau Ute Schäfer, Ministerin für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, wurde eine BroschüreEinfach Mitwirken  herausgegeben, die verständlich und einfach die Mitbestimmung beschreibt.

Die Informationsschrift gibt einen Überblick über wichtige Regelungen des Schulmitwirkungsgesetzes.  

 

Die folgenden Ausführungen sind eine grobe Übersicht über die Institutionen der Schulmitwirkung aus dieser Broschüre.  

Über die beiden Gremien der Klassenpflegschaft und die Schulpflegschaft können die Eltern direkten Einfluss auf die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule nehmen.  

Alle Eltern einer Klasse bilden gemeinsam die Klassenpflegschaft. Die Interessen der Klassenpflegschaft werden von den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter in der Schulpflegschaft vertreten.

Zu Beginn eines Schulhalbjahres wird eine Klassenpflegschaftssitzung von den Vorsitzenden einberufen um über die Belange der Klasse beraten.

Die Schulpflegschaft wir gebildet aus allen Vorsitzenden der Klassenpflegschaft und stellt das oberste Elterngremium auf der Ebene der Schule dar.

An den Sitzungen der Schulpflegschaft nehmen die Stellvertreter freiwillig teil, beratend nehmen außerdem die Schulleiter und deren Stellvertreter teil.

Die Schulpflegschaft wählt ihrerseits einen Vorsitzenden und Stellvertreter. Aus dem Kreis der Schulpflegschaft werden außerdem die Teilnehmer an der Schulkonferenz und an Fachkonferenzen bestimmt.

Die Schulpflegschaft vertritt damit die Interessen aller Eltern und wirkt somit entscheidend an der Schule mit.

Die Vorsitzenden der Schulpflegschaft und deren Stellvertreter, sowie die gewählten Mitglieder für die Schulkonferenz nehmen an der Schulkonferenz teil, die das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule ist. In der Schulkonferenz arbeiten die Vertreter der Eltern und die Vertreter der Lehrer gemeinsam an alle wichtigen Entscheidungen mit.

Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im  Schulmitwirkungsgesetz  geregelt.

 Empfohlene Links:

 Bildungsportal NRW 

Bildungsportal

 Schulmitwirkungsgesetz

Schulmitwirkungsgesetz

 Informationsschrift über wichtige Regelungen des Schulmitwirkungsgesetzes.

Einfach Mitwirken

 

Elternbereich des Bildungsportals:

Themen für Eltern

 

- für die Schulpflegschaft -